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Formulare / Elternbriefe

Hinweise für Fahrschüler

Werte Eltern,​

bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Es finden ab März 2023 verstärkte Kontrollen durch extern eingesetzte Kontrolleure statt.

  2. Sachbeschädigungen sind Straftaten und werden entsprechend angezeigt (Eltern haften für ihre Kinder).

  3. Das Mitführen der Fahrkarten und der Berechtigungskarten (Kundenkarte oder Schülerausweis) ist Pflicht.

  4. Sollte der Schülerfahrausweis oder die Berechtigungskarte nicht vorgezeigt werden können, wird der Schüler nicht von der Beförderung ausgeschlossen, jedoch werden reguläre Bescheide ausgestellt.

  5. Bei nachträglicher Vorlage des gültigen Schülerfahrausweises fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,00€ an.

Formulare

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