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Formulare / Elternbriefe
Hinweise für Fahrschüler
Werte Eltern,
bitte beachten Sie folgende Hinweise:
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Es finden ab März 2023 verstärkte Kontrollen durch extern eingesetzte Kontrolleure statt.
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Sachbeschädigungen sind Straftaten und werden entsprechend angezeigt (Eltern haften für ihre Kinder).
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Das Mitführen der Fahrkarten und der Berechtigungskarten (Kundenkarte oder Schülerausweis) ist Pflicht.
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Sollte der Schülerfahrausweis oder die Berechtigungskarte nicht vorgezeigt werden können, wird der Schüler nicht von der Beförderung ausgeschlossen, jedoch werden reguläre Bescheide ausgestellt.
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Bei nachträglicher Vorlage des gültigen Schülerfahrausweises fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,00€ an.
Formulare
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